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Sorge über Privatisierung

Durchschnittlich 1,50 Euro kosten in Österreich derzeit tausend Liter Wasser. Wie sich dieser Preis und auch die Qualität des Trinkwassers entwickeln, ist derzeit noch eine rein österreichische Entscheidung. Das könnte sich in Zukunft ändern, Der mögliche Auslöser dafür ist TiSA (Trade in Services Agreement), ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen der Europäischen Union, den USA und 21 weiteren Staaten. Ziel ist die Beseitigung von Handelshemmnissen im öffentlichen Dienstleistungssektor und damit auch bei der Wasserversorgung. Die Verhandlungen darüber laufen hinter verschlossenen Türen und ohne Beteiligung nationaler Parlamente.
Tritt der Vertrag wie geplant in Kraft, wird er den Handlungsspielraum der Kommunen stark einengen. Falls eine Gemeinde aus finanziellen Gründen künftig ihr Wasserwerk verkaufen will, könnte sie den Käufer (zum Beispiel einen österreichischen Wasserversorger) nicht selbst wählen. Der Zuschlag müsste an den Bestbieter und damit im Fall des Falles auch an einen internationalen Privatkonzern gehen. Eine einmal durchgeführte Privatisierung kann künftig nach den jetzt geplanten Regelungen von den betroffenen Staaten bzw. Kommunen nicht mehr rückgängig gemacht werden. Auch dann nicht, wenn es mit der privaten Versorgung nicht klappen sollte. Dieses Szenario erfüllt Experten mit Sorge. Schließlich gehe es den internationalen Wasserunternehmen vor allem um Gewinn und nicht um Versorgungssicherheit, so die Bedenken. Tatsächlich führte etwa die Privatisierung der britischen Wasserversorung unter der früheren Premierministerin Margaret Thatcher zu stark steigenden Wassergebühren für die Kunden und zu einem Verfall des Leitungsnetzes, da die erzielten Gewinne nicht in die Instandhaltung, sondern an Aktionäre und ausländische Tochterfirmen flossen. Ähnlich negative Erfahrungen gab es in Berlin. Die Stadt kaufte ihre teilprivatisierten Wasserwerke schließlich wieder zurück, nachdem das Bundeskartellamt den neuen Privateigentümern “missbräuchlich überhöhte” Trinkwasserpreise nachgewiesen hatte.
Das für die Wasserwirtschaft zuständige Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft betont hingegen, dass das Vertragswerk keinen Ausverkauf des österreichischen Trinkwassers bedeute. Österreich habe auch bei der Liberalisierung weiterhin die volle Verfügungsgewalt über seine Wasserressourcen, da sich das Abkommen nur auf Dienstleistungen rund um das Wasser wie zum Beispiel Wasserleitungen beziehe. Und selbst bei einer vollständigen Marktöffnung müssten auch ausländische Anbieter alle staatlichen Vorschriften hinsichtlich Sicherheit, Qualität und Preisgestaltuntg befolgen.
Die Privatisierung der Wasserversorgung ist auf EU-Ebene bereits einmal gescheitert. Nach breiten Protesten hatte das EU-Parlament zu Jahresanfang beschlossen, die Trinkwasserversorgung wieder aus der EU-Konzessionsrichtlinie für Dienstleistungen herauszunehmen.
Quelle: FORUM Gesundheit 3/2014
Beilage: Resolution des EWD-Gemeinderates

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